Klinik

Hausordnung

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Die Hausordnung ist für ein funktionierendes Zusammenleben unerlässlich. Die Bestimmungen gelten für alle Patienten im Krankenhaus Salem. Für alle Besucher und sonstigen Personen wird die Hausordnung ebenfalls mit dem Betreten des Krankenhauses verbindlich. Die Regeln sollten im Interesse aller einge­halten werden.

A. Stationärer Aufenthalt

Während Ihres Aufenthaltes in unserer Einrichtung stehen Ihnen und Ihren Besuchern die öffentlichen Räumlichkeiten zur Verfügung.

  • Während der ärztlichen Visite, der Essenszeit und den Behandlungszeiten sollten die Patienten das Krankenzimmer nur in dringenden Fällen verlassen.
  • Bitte achten Sie auf angemessene Bekleidung außerhalb des Patientenzimmers (Bademantel oder Trainingsanzug).
  • Eine Beurlaubung muss durch den Stationsarzt genehmigt werden.
  • Der Aufenthalt in den Betriebs- und Wirtschaftsräumen des Krankenhauses ist nicht gestattet.

B. Verhalten

  • Der Aufenthalt in einem Krankenhaus erfordert im Interesse aller Patienten Rücksichtnahme und besonderes Verständnis.
  • Ärztliche Anordnungen und Weisungen des Personals sind zu befolgen. Der diensthabende internistische Arzt ist berechtigt, das Hausrecht auszuüben.
  • Auf Mitpatienten ist entsprechend Rücksicht zu nehmen.
  • Der Konsum von Alkohol bedarf der Erlaubnis des behandelnden Arztes.
  • Der Genuss von Nikotin ist ebenfalls gesundheitsschädlich und sollte im Krankenhaus unterlassen werden. Sollten Sie dennoch das Bedürfnis haben, sprechen Sie bitte mit ihrem behandelnden Arzt darüber. Er kennt Ihre gesundheitliche Verfassung.
  • Das Rauchen ist nur auf dem Dachgarten gestattet.
  • Patienten und Besucher haben sich so zu verhalten, dass religiöse Handlungen nicht gestört werden.
  • Haustiere sind aus hygienischen Gründen im Krankenhaus nicht gestattet.

C. Besuchszeiten bzw. Ruhezeiten

Bedenken Sie bitte, dass es auch bettlägerige Patienten gibt, die nicht in der Lage sind aufzustehen und besondere Ruhe brauchen. Daher bitten wir Sie, Rücksicht zu nehmen und die empfohlenen Ruhezeiten einzuhalten sowie lautes Musikhören oder laute Unterredungen im Zimmer und auf Gängen zu unterlassen.

Empfohlene Ruhezeiten:
Mittagsruhe von 13:00 bis 14:30 Uhr
Nachtruhe von 22:00 bis 06:00 Uhr

Besuchszeiten
Wir bitten, Besuche auf die Zeit von 14 bis 20 Uhr zu begrenzen (Ausnahmen nach Rücksprache mit dem Arzt oder der zuständigen Pflegekraft).

Die Intensivabteilung hat gesonderte Besuchszeiten:

  • maximal 2 Personen zwischen 14:30 Uhr und 17:30 Uhr oder nach Vereinbarung
  • Kinder unter 12 Jahren haben nur in Ausnahmefällen Zutritt.

D. Krankenhauseinrichtungen

Die Einrichtungen des Krankenhauses sind vom Benutzer ordentlich zu behandeln. Die Haftung für schuldhaft verursachte Beschädigungen untersteht den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.

 

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